Wir bauen barrierefreie Websites für andere Betriebe. Unsere eigene Seite soll das vorleben. Hier steht, wie weit wir sind und wo es noch hakt.
Stand Oktober 2026
Diese Erklärung gilt für die Website goyub.de der Goyub Digital Performance GmbH. Wir veröffentlichen sie freiwillig, weil Barrierefreiheit zu unserer Arbeit gehört.
Unser Maßstab ist die Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). An diesem Standard orientiert sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). goyub.de erfüllt die Anforderungen teilweise. Was noch fehlt, steht weiter unten.
Kontraste. Texte heben sich mit einem Kontrast von mindestens 4,5 zu 1 vom Hintergrund ab. Wir prüfen das auf jeder Seite.
Tastatur. Links, Buttons und Formularfelder lassen sich ohne Maus erreichen. Ein deutlicher Rahmen zeigt, wo du gerade bist.
Struktur. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift und eine saubere Gliederung. So finden sich Screenreader schnell zurecht.
Bilder. Bilder mit Inhalt haben einen Alternativtext.
Formulare. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, die mit dem Feld verknüpft ist. Freiwillige Felder sind als optional gekennzeichnet.
Handy. Alle Seiten funktionieren ab 390 Pixeln Breite ohne seitliches Scrollen.
Kein Overlay. Wir setzen kein Werkzeug ein, das Barrieren nur überdeckt. Barrierefreiheit steckt im Aufbau der Seiten.
Rechtstexte. Impressum, Datenschutzerklärung und AGB stammen aus der alten Website. Wir haben sie noch nicht vollständig geprüft.
Menü auf dem Handy. Der Button zum Öffnen des Menüs hat für Screenreader eine englische Beschriftung. Wir arbeiten an einer Lösung.
Wir haben die Seiten im Oktober 2026 selbst geprüft. Dazu gehören automatische Tests für Kontraste, Überschriften und die Darstellung bei 390 und 1440 Pixeln Breite sowie ein Test mit der Tastatur. Eine Prüfung durch eine externe Stelle gab es bisher nicht.
Wenn dir auf goyub.de etwas schwerfällt oder nicht funktioniert, schreib uns oder ruf an. Wir melden uns so schnell wie möglich und suchen mit dir eine Lösung.
Goyub Digital Performance GmbH
Otto-Volger-Straße 15
65843 Sulzbach (Taunus)
Zuständig für die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Verbraucherinnen und Verbraucher können außerdem ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen.
Du willst deine eigene Website auch barrierefrei machen?