Banken, Onlineshops, Dienstleister, öffentliche Stellen.
Umsetzung nach WCAG 2.1 & BITV 2.0.
Rechtliche Grundlage | Beschreibung | Wesentliche Anforderungen |
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht | Barrierefreiheit für Produkte und digitale Dienstleistungen ab 28. Juni 2025 für Verbraucher zugänglich machen |
Verordnung zum BFSG (BFSGV) | Konkretisierung der Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen | Detaillierte Barrierefreiheitsanforderungen, z. B. Bedienbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit |
EN 301 549 | Europäische Norm für Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen | Technische Anforderungen und Prüfverfahren zur Einhaltung der Barrierefreiheit |
WCAG 2.1 (Stufe AA) | Internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte | Struktur, Navigation, Farbkontraste, Textalternativen, Tastaturbedienung und Kompatibilität mit Hilfsmitteln |
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) | Verpflichtung für öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit ihrer IT | Einhalten der Barrierefreiheitsstandards für Webseiten und Apps von Behörden |
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) | Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen | Verpflichtung für öffentliche Stellen, Angebote barrierefrei zu gestalten |
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen so bereitzustellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und im Regelfall ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Wirtschafts- und Alltagsleben zu ermöglichen und Diskriminierungen abzubauen.
Betroffene Gruppe | Beschreibung / Beispiele | Ausnahmen |
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Hersteller von Produkten | Computer, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, Zahlungsterminals, Fahrausweisautomaten, E-Book-Reader u. a. | Lebensmittel sowie bestimmte Pflanzen und Tiere sind ausgeschlossen |
Händler & Importeure | Unternehmen, die Produkte vertreiben, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind | – |
Dienstleister | Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, E-Commerce, Webseiten, mobile Apps, elektronische Tickets | B2B-Dienstleistungen sind ausgenommen |
Betreiber von Websites | Alle öffentlichen und privaten Webseiten, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten | Webseiten nur für interne Nutzung oder rein geschäftliche B2B-Angebote |
Betreiber von Online-Shops | Onlineshops müssen Navigation, Verkauf und Checkout barrierefrei gestalten | Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Umsatz |
Nicht alle Unternehmen fallen gleichermaßen unter die Anforderungen des BFSG. Ausgenommen sind insbesondere Angebote, die ausschließlich im Business-to-Business (B2B)-Bereich genutzt werden, Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wurden, sowie Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro im Bereich Dienstleistungen.
Diese differenzierte Regelung stellt sicher, dass digitale Angebote für Verbraucher in Zukunft flächendeckend zugänglich sind, ohne kleine Unternehmen übermäßig zu belasten. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss allerdings mit spürbaren Konsequenzen rechnen: Bußgelder und Abmahnungen können erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen. Für Unternehmen lohnt es sich daher, frühzeitig zu handeln und Barrierefreiheit als festen Bestandteil der digitalen Strategie zu verankern.
Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht ernst nehmen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Barrierefreiheit ist ab 2025 nicht mehr freiwillig, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Folgen bei Nichteinhaltung können sowohl rechtlicher als auch wirtschaftlicher Natur sein und reichen von hohen Bußgeldern über Abmahnungen bis hin zu Vertriebsverboten. Hinzu kommen potenzielle Reputationsschäden, wenn Kunden erleben, dass digitale Angebote für bestimmte Nutzergruppen nicht zugänglich sind. Gerade in Zeiten steigender Sensibilität für Inklusion und Gleichstellung können solche Defizite das Vertrauen nachhaltig untergraben.
Ein weiteres Risiko liegt in der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die Barrierefreiheit ignorieren, schließen bewusst oder unbewusst Millionen potenzieller Kunden aus – darunter Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen. Diese Zielgruppen sind längst keine Randgruppen mehr, sondern ein relevanter Teil des digitalen Marktes. Fehlende Zugänglichkeit bedeutet also auch: entgangene Reichweite, weniger Conversions und ein klarer Nachteil gegenüber Wettbewerbern, die Barrierefreiheit konsequent umsetzen.
Auch organisatorisch können Risiken entstehen. Wer Barrierefreiheit zu spät einführt, steht häufig vor erheblich höheren Kosten, da bestehende Systeme nachträglich umgebaut werden müssen. Eine frühzeitige Integration ist deutlich effizienter und kostenschonender. Wer erst reagiert, wenn Bußgelder oder Abmahnungen drohen, muss meist unter Zeitdruck handeln – und riskiert Fehler sowie zusätzliche finanzielle Belastungen.
Risiko | Konsequenz |
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Rechtliche Verstöße | Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen und mögliche Vertriebsverbote |
Reputationsschäden | Verlust von Vertrauen bei Kunden, negative Bewertungen, Imageschäden |
Wirtschaftliche Nachteile | Ausschluss relevanter Zielgruppen, geringere Reichweite und weniger Conversions |
Wettbewerbsnachteile | Konkurrenten mit barrierefreien Websites gewinnen Marktanteile und Kundenvertrauen |
Höhere Folgekosten | Teure Nachrüstungen bei verspäteter Umsetzung, erhöhter Zeit- und Ressourcenaufwand |
Interne Belastungen | Stress und ineffiziente Prozesse durch kurzfristige Anpassungen unter Zeitdruck |
Die Risiken zeigen deutlich: Unternehmen, die Barrierefreiheit vernachlässigen, gefährden nicht nur ihre rechtliche Sicherheit, sondern auch ihre Marktposition und Glaubwürdigkeit. Wer dagegen frühzeitig handelt, reduziert Risiken, senkt Kosten und verschafft sich zugleich einen strategischen Vorteil im Wettbewerb.
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