Barrierefreiheit für öffentliche Stellen

Warum Behörden barrierefrei sein müssen

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote zu bieten – gesetzlich verankert. Von BITV 2.0 über WCAG bis BFSG: Behörden müssen klare Standards erfüllen, um alle Bürger einzubeziehen.

Barrierefreie Webseiten für Behörden

Nutzerfreundlichkeit

Barrierefreie Inhalte erleichtern allen Bürgern den Zugang zu Informationen.

Umsetzung

WCAG 2.1 und BITV-Anforderungen in Webprojekten integrieren.

Kostenloses Erstgespräch

Behördenwebseiten barrierefrei gestalten

Rechtliche Vorgaben

Behördenwebseiten unterliegen in Deutschland besonders strengen gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Grundlage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die bereits seit 2011 gilt und durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 weiter ergänzt wird. Öffentliche Stellen müssen sicherstellen, dass sämtliche digitale Angebote – Webportale, Formulare, Buchungssysteme oder Bürgerdienste – für möglichst alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Zu den zentralen inhaltlichen Anforderungen zählt eine klare, logische Struktur der Seiten: Mit übersichtlichen Menüs, einer konsistenten Navigation und einer hierarchischen Gliederung von Überschriften lassen sich Informationen leichter auffinden und von Screenreadern zuverlässig interpretieren. Alle Inhalte müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein; Fokus-Indikatoren für aktive Elemente, eine sinnvolle Tab-Reihenfolge sowie die Bedienung von Dialogen mit Enter-, Esc- und Pfeiltasten sind Pflicht.

Behörden sind verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und – je nach Bundesland – auch Angebote in Deutscher Gebärdensprache. Auf diese Weise erhalten auch Menschen mit kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen Zugang zu wichtigen Verwaltungsleistungen. Ebenso muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden, die die Umsetzung und eventuell noch bestehende Barrieren transparent darlegt. Nutzer sollen außerdem gezielt Rückmeldung geben können, wenn sie auf Zugangsprobleme stoßen.

Multimedia-Inhalte, wie Videos und Audios, sind barrierefrei auszugestalten. Videos brauchen Untertitel und – sofern nötig – Audiodeskriptionen, um Texte, gesprochene Sprache und wichtige Bildinhalte für alle zugänglich zu machen. Bilder werden mit Alternativtexten versehen; diese beschreiben die wesentlichen Informationen für blinde oder sehbehinderte Nutzer.

Kritisch ist die Prüfung der Farbkontraste und Lesbarkeit: Texte und Elemente müssen klar erkennbar und auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenblindheit problemlos wahrnehmbar sein. Ebenso sind Formulare so zu gestalten, dass sie verständliche Labels, klare Fehlermeldungen und sinnvolle Struktur bieten – denn diese Bereiche sind für viele Ratsuchende und Antragsteller von besonderer Bedeutung.

Zusammengefasst gilt für Behördenwebseiten: Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern betrifft alle Ebenen der digitalen Kommunikation – von der Sprache über die Struktur bis zur mediengerechten Umsetzung. Nur so sind öffentliche Informationen und Services wirklich für alle Bürger nutzbar und rechtlich zukunftssicher gestaltet.

Anforderungen an Inhalte

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für Behördenwebseiten in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen – ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

Dabei müssen Inhalte klar strukturiert und leicht verständlich sein. Eine logisch aufgebaute Seitenhierarchie mit korrekt eingesetzten Überschriften (H1 bis H3) ist essentiell, damit Screenreader die Informationen sinnvoll erfassen und Nutzer sich auf der Seite gut orientieren können. Formulare müssen mit sichtbaren Labels versehen und Fehlermeldungen eindeutig formuliert sein, damit Nutzer bei der Eingabe unterstützt werden.

Multimediale Inhalte wie Videos sind mit Untertiteln und Audiodeskriptionen zu versehen, Bilder benötigen aussagekräftige Alternativtexte. Texte sollten möglichst auch in leichter Sprache verfügbar sein, um Barrieren bei Verständlichkeit abzubauen. Farbkontraste müssen den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen, um eine gute Lesbarkeit auch für Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten.

Die Navigation muss konsistent und nicht zu tief verschachtelt sein, um eine einfache Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader sicherzustellen. Wichtig ist außerdem, dass alle Funktionen der Webseite umfassend per Tastatur bedienbar sind.

Behörden sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit prominent zugänglich zu machen und Nutzer sollen die Möglichkeit erhalten, Feedback zur Barrierefreiheit zu geben.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird überwacht, Verstöße können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Daher sollten Behörden schon jetzt ihre Webseiten prüfen, überarbeiten und ggf. neu gestalten, um alle Nutzergruppen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben zu lassen und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Umsetzung in der Praxis

Die Umsetzung barrierefreier Behördenwebseiten erfordert eine sorgfältige Planung und enge Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche, darunter Webentwicklung, Content-Erstellung, Design und Recht. Ein erster Schritt besteht darin, bestehende Webseiten auf Barrieren zu überprüfen, beispielsweise mithilfe von automatisierten Tools, manuellen Tests mit Screenreadern und Tastaturbedienung sowie Nutzerfeedback.

Basierend auf den Ergebnissen erfolgt die Priorisierung der Anpassungen. Barrierefreiheit sollte von Anfang an in jeden Webentwicklungsprozess integriert werden – von der Auswahl barrierefreier Themes und Templates bis hin zu einer sauberen, semantischen HTML-Struktur und der Nutzung aktueller Standards wie ARIA. Inhalte müssen verständlich und in geeigneten Formaten (z. B. leichte Sprache, Untertitel für Videos) bereitgestellt werden.

Regelmäßige Schulungen für Redakteure und Entwickler sind wichtig, damit alle Beteiligten die Anforderungen kennen und im Alltag umsetzen. Ebenso sollte ein kontinuierliches Monitoring etabliert werden, um nach Updates, neuen Inhalten oder technischen Änderungen die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Zudem ist die Dokumentation aller Maßnahmen und Testergebnisse entscheidend – das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber Prüfstellen und Nutzer*innen. Durch konsequente Umsetzung und laufende Kontrolle können Behörden die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und digitale Angebote schaffen, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind.

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