Barrierefreie Website – BFSG-konform, nutzerfreundlich, rechtssicher

Goyub Digital seit 2017

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss bestimmten Anforderungen an digitale Zugänglichkeit genügen – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
Gleichzeitig ist Barrierefreiheit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Eine zugängliche Website ist technisch besser, wird von Google besser verstanden und funktioniert für alle Nutzer zuverlässiger – unabhängig von Einschränkungen.
Wir unterstützen KMU im Rhein-Main-Gebiet dabei, ihre Websites BFSG-konform und nach WCAG 2.1 AA umzusetzen – beim Neubau ebenso wie bei der Anpassung bestehender Seiten.

Viele Unternehmen begegnen dem Thema Barrierefreiheit mit Unsicherheit. Was genau wird verlangt? Bin ich überhaupt betroffen? Und was kostet das? Das sind berechtigte Fragen. Die Antworten hängen von Ihrem Unternehmen, Ihrer Branche und der Art Ihrer digitalen Angebote ab. Was sich aber klar sagen lässt: Wer das Thema jetzt angeht, ist besser aufgestellt als wer wartet. Denn je früher Barrierefreiheit in die Umsetzung einfließt – idealerweise beim Neubau oder Relaunch – desto günstiger und reibungsloser ist die Umsetzung. Wir erklären Ihnen ohne Fachjargon was für Ihr Unternehmen gilt, prüfen Ihre aktuelle Website auf relevante Anforderungen und setzen die notwendigen Anpassungen um. Direkt, persönlich, zum Festpreis. Seit 2017 begleiten wir KMU im Rhein-Main-Gebiet bei digitalen Projekten – Barrierefreiheit ist dabei inzwischen fester Bestandteil jedes Website-Projekts.

Branchenlösungen mit Strategie statt Standard

Handwerksbetriebe (Maler, Hoch- und Tiefbau, Lackierer)

Moderne Websites für Malerbetriebe, die Leistungen klar präsentieren, regional besser gefunden werden und mehr qualifizierte Anfragen erzeugen.

Automotive (Autohäuser, Hersteller)

Websites für Autohäuser, die Vertrauen schaffen, Fahrzeugangebote übersichtlich darstellen und die lokale Sichtbarkeit bei Google gezielt verbessern.

Webdesign für Coaches, Berater & Trainer

Dienstleistungbranche (Anwälte, Steuerberater)

Professionelle Websites für Dienstleister, die Angebote verständlich erklären, Expertise sichtbar machen und aus Besuchern konkrete Anfragen machen.

Was Barrierefreiheit für Ihre Website konkret bedeutet

Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen genutzt werden kann – visuell, motorisch, kognitiv oder auditiv. Das klingt abstrakt, ist aber sehr konkret in messbaren Anforderungen formuliert.
Die internationale Grundlage sind die WCAG – Web Content Accessibility Guidelines – die in drei Levels unterteilt sind: A, AA und AAA. Für die meisten geschäftlichen Websites ist Level AA das relevante Ziel. Genau das fordert auch das BFSG für die betroffenen Unternehmen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bilder brauchen Alt-Texte.
Jedes Bild auf Ihrer Website muss einen Alternativtext haben, der beschreibt was zu sehen ist. Das ist nicht nur für blinde oder sehbehinderte Nutzer relevant, die Screenreader nutzen – es ist auch ein positives SEO-Signal, weil Google Bilder über diese Texte versteht.
Farbkontraste müssen ausreichend stark sein.
Texte müssen sich vom Hintergrund deutlich abheben – ein konkretes Mindestverhältnis ist definiert. Das betrifft nicht nur Menschen mit Sehschwäche, sondern auch alle die ihr Smartphone bei hellem Sonnenlicht nutzen.
Die Website muss ohne Maus bedienbar sein.
Alle Inhalte, Formulare und Navigationselemente müssen ausschließlich per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. Das ist die Grundvoraussetzung für Nutzer mit motorischen Einschränkungen und für Hilfstechnologien.
Formulare müssen klar beschriftet sein.
Jedes Eingabefeld braucht eine korrekt verknüpfte Beschriftung. Platzhaltertexte im Feld selbst sind kein Ersatz – sie verschwinden beim Tippen und sind für Screenreader oft nicht ausreichend.
Videos brauchen Untertitel.
Wenn Ihre Website Videos enthält, müssen diese für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich sein – durch Untertitel oder Transkripte.
Die Seitenstruktur muss semantisch korrekt sein.
Überschriften müssen hierarchisch korrekt eingesetzt werden – H1, H2, H3 in der richtigen Reihenfolge. Das hilft nicht nur Screenreader-Nutzern bei der Orientierung, sondern verbessert auch das Verständnis von Google.
Eine Barrierefreiheitserklärung ist Pflicht.
Für betroffene Unternehmen ist eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website vorgeschrieben. Sie dokumentiert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Mängel und wie Nutzer Probleme melden können. Wir erstellen diese Erklärung als Teil unseres Barrierefreiheits-Services.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine absolute Barrierefreiheit. WCAG 2.1 AA ist ein definierter Standard der erreichbar ist und den Anforderungen des BFSG entspricht – kein unerreichbares Ideal. Wer diesen Standard erfüllt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und macht seine Website für deutlich mehr Menschen nutzbar.

Wen das BFSG betrifft – und was zu tun ist

Das ist die Frage die wir am häufigsten gestellt bekommen: Bin ich überhaupt betroffen? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten – also für praktisch jedes Unternehmen mit einer kommerziellen Website. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme Unternehmen die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro haben, sind bei bestimmten Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Das betrifft jedoch nicht alle Branchen und nicht alle Arten von digitalen Angeboten gleichermaßen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem: Auch wenn Sie unter diese Ausnahme fallen, lohnt es sich das Thema zu kennen. Erstens weil Ausnahmen im Laufe der Zeit enger ausgelegt werden können. Zweitens weil eine zugänglichere Website grundsätzlich besser funktioniert – für ältere Nutzer, für Menschen mit temporären Einschränkungen wie einem gebrochenen Arm, für Nutzer mit langsameren Verbindungen. Was jetzt konkret zu tun ist Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Unternehmen betroffen ist, gibt es drei sinnvolle nächste Schritte. Schritt 1 – Audit: Wir prüfen Ihre bestehende Website systematisch auf die relevanten WCAG 2.1 AA Kriterien. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht mit einer priorisierten Liste aller Mängel – geordnet nach Schweregrad und Umsetzungsaufwand. So wissen Sie genau wo Sie stehen und was zu tun ist. Schritt 2 – Umsetzung: Auf Basis des Audits setzen wir die notwendigen Anpassungen um. Je nach Ausgangslage kann das von gezielten technischen Korrekturen bis zu einem strukturellen Relaunch reichen. Wir empfehlen den Weg der im Verhältnis von Aufwand und Wirkung am sinnvollsten ist – nicht den teuersten. Schritt 3 – Barrierefreiheitserklärung: Wir erstellen die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0 für Ihre Website. Dieses Dokument dokumentiert den aktuellen Zustand, bekannte Ausnahmen und den Feedback-Mechanismus für Nutzer. Ein Hinweis zu Overlay-Tools Es gibt Anbieter die versprechen, mit einem einzeiligen Code-Snippet Ihre Website automatisch barrierefrei zu machen. Diese Overlay-Lösungen beheben keine strukturellen Barrierefreiheitsprobleme – sie überlagern sie nur oberflächlich. Rechtlich sind sie kein ausreichender Nachweis für BFSG-Konformität. Echte Barrierefreiheit erfordert strukturelle Anpassungen am Code. Das ist aufwendiger – aber es ist die einzige Lösung die tatsächlich funktioniert und rechtssicher ist. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand Ein häufig übersehener Aspekt: Barrierefreiheits-Optimierungen verbessern in der Regel auch die SEO-Performance Ihrer Website. Alt-Texte helfen Google beim Verstehen von Bildern. Semantisch korrekte Überschriften-Strukturen helfen Suchmaschinen beim Verstehen von Inhalten. Klare, kontrastreiche Gestaltung verbessert die Lesbarkeit für alle. Eine saubere, zugängliche Website ist auch eine besser von Google verstandene Website. Das ist kein Zufall – beide Anforderungen zielen letztlich auf dasselbe ab: Inhalte für alle zugänglich und verständlich zu machen.

Für wen Barrierefreiheit besonders relevant ist

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema für Großkonzerne. Es betrifft KMU in allen Branchen – manche stärker, manche weniger. Aus unserer Erfahrung sind folgende Unternehmen besonders gut beraten, das Thema jetzt aktiv anzugehen. Unternehmen die eine neue Website planen oder einen Relaunch angehen. Barrierefreiheit von Anfang an in den Aufbau zu integrieren ist immer günstiger als sie nachträglich einzubauen. In unseren Web Professional und Web Premium Paketen ist WCAG 2.1 AA deshalb bereits inklusive. Bei einem → Website Relaunch empfehlen wir, Barrierefreiheit konsequent mitzudenken. Dienstleistungsunternehmen die Verbrauchern direkte Services anbieten. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler – wer direkte Verbraucherdienstleistungen anbietet, ist in der Regel vom BFSG betroffen und sollte die Anforderungen kennen. Unternehmen mit einem älteren Kundenstamm. Je älter die Zielgruppe, desto wahrscheinlicher sind Einschränkungen wie nachlassende Sehkraft oder motorische Schwierigkeiten. Eine barrierefreie Website ist für diese Zielgruppen kein Nice-to-Have – sie entscheidet darüber ob die Seite überhaupt nutzbar ist. Unternehmen die ihren professionellen Auftritt stärken wollen. Eine BFSG-konforme Website ist auch ein Qualitätsmerkmal. Sie zeigt, dass das Unternehmen seinen digitalen Auftritt ernstnimmt und auch Nutzergruppen berücksichtigt, die andere vergessen. KMU die bestehende Websites haben und nicht wissen wo sie stehen. Wenn Sie unsicher sind ob Ihre aktuelle Website die relevanten Anforderungen erfüllt, ist ein Audit der sinnvolle erste Schritt. Wir prüfen und geben Ihnen eine klare, priorisierte Einschätzung.
Premium Webdesign 2025

Unsere Vision

„Wir wissen wie sich das anfühlt. Eine neue Agentur beauftragen bedeutet Vertrauen schenken, bevor man Ergebnisse sieht. Dieses Vertrauen nehmen wir sehr ernst. Wir arbeiten nicht mit jedem zusammen und das ist bewusst so. Aber wenn wir zusammenarbeiten, dann geben wir alles. Dein Budget behandeln wir so, wie wir unser eigenes behandelt haben wollen. Dein Erfolg ist nicht nur ein Ziel für uns. Er ist unser Antrieb."

Du verdienst eine Agentur, die wirklich liefert.

Bei Goyub helfen wir Unternehmen dabei, ihre digitale Sichtbarkeit auf die richtigen Kunden auszurichten und handeln dann konsequent in ihrem Namen. Damit sie genau dann gefunden werden, wenn potenzielle Kunden aktiv nach ihnen suchen.

Geführt von einem Team das SEO, KI und digitale Performance als Kernkompetenz versteht, setzen wir jeden Monat messbare Maßnahmen für dich um. Du sparst Zeit, behältst den Überblick und kannst dich auf das konzentrieren was du am besten kannst: dein Business führen.

Was Kunden sagen

FAQ Questions

Häufig gestellte Fragen