Mehr Kunden, weniger Kaufabbrüche und besseres Google-Ranking.
WCAG-Standards bei Produktseiten, Checkout und Formularen.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Betreiber von Onlineshops gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act um und schreibt verbindliche Anforderungen für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen vor. Betroffen sind insbesondere B2C-Onlineshops, die Produkte und Dienstleistungen direkt an Endverbraucher verkaufen. Ausnahmen gelten nur für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
Die Anforderungen basieren auf internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, die sicherstellen, dass Webseiten und Webshops für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise die Wahrnehmbarkeit von Inhalten (z.B. ausreichend großer Kontrast, Alternativtexte für Bilder), die Bedienbarkeit aller Funktionen (z.B. per Tastatur), die Verständlichkeit von Texten und die Robustheit der Webseite für Assistive Technologien.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sämtliche Bereiche ihres Onlineshops – von der Produktsuche über die Auswahl bis zum Checkout – barrierefrei sind und auch multimediale Inhalte, Formularfelder und wichtige Informationen in zugänglicher Form bereitgestellt werden. Zudem besteht eine Transparenzpflicht: Nutzer müssen Informationen zur Barrierefreiheit erhalten, und die Barrierefreiheit soll regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.
Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage. Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Investition in mehr Reichweite, bessere Nutzererfahrung und Wettbewerbsvorteile im E-Commerce.
Bereits vor dem Stichtag 28. Juni 2025 haben viele Betreiber von Onlineshops begonnen, ihre Angebote barrierefrei zu optimieren. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird die barrierefreie Gestaltung nun zur verbindlichen gesetzlichen Pflicht in Deutschland. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – uneingeschränkt zugänglich sind.
Die gesetzlichen Anforderungen erstrecken sich über den gesamten Onlineshop: von der Produktsuche und Navigation über die Produktdarstellung bis hin zum Checkout. Dabei spielen Kriterien wie ausreichend kontrastreiche Farben, Alternativtexte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Texte sowie die Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern eine zentrale Rolle. Auch multimediale Inhalte müssen barrierefrei gestaltet sein, etwa durch Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Neben der technischen Umsetzung sind Betreiber zudem verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorzuhalten und Feedbackmöglichkeiten zu schaffen. Aufgrund der umfassenden Anforderungen empfehlen sich eine sorgfältige Planung und strikte Umsetzung gemäß den internationalen Standards der WCAG 2.1 auf dem Niveau AA.
Die Einhaltung dieser Vorgaben sichert nicht nur die rechtliche Compliance und minimiert das Risiko von Bußgeldern oder Abmahnungen, sondern öffnet auch neue Marktpotenziale. Barrierefreie Onlineshops erreichen breitere Zielgruppen, bieten eine verbesserte Nutzererfahrung und erhöhen so letztlich die Conversion und Kundenzufriedenheit. Barrierefreiheit ist damit ein wichtiger Erfolgsfaktor im modernen E-Commerce.
Die praktische Umsetzung der Barrierefreiheit in Onlineshops erfordert ein durchdachtes Vorgehen über alle Bereiche hinweg. Zunächst sollten Betreiber ihren Bestand an Produkten, Inhalten und Funktionen analysieren und mögliche Barrieren identifizieren. Die Einbindung von Experten für Barrierefreiheit sowie die Nutzung von Testtools, die manuelle Überprüfungen mit Screenreadern und Tastaturbedienung ermöglichen, sind entscheidend für eine umfassende Qualitätskontrolle.
Technisch bedeutet die Umsetzung unter anderem die Verwendung von barrierefreien Themes und Plugins, die den Standards der WCAG 2.1 entsprechen. Bilder müssen mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein, und sämtliche Formulare sollten klare Labels und verständliche Fehlermeldungen enthalten. Die Navigation sollte einfach und konsistent strukturiert sein, damit Nutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten die Seite leicht bedienen können.
Ebenso wichtig ist die Bereitstellung barrierefreier multimedialer Inhalte, etwa Untertitel für Videos oder Texttranskripte für Audioinhalte. Die gesamte Shop-Funktionalität einschließlich Warenkorb und Zahlungsprozesse muss per Tastatur bedienbar sein und reibungslos mit Hilfstechnologien funktionieren.
Neben der technischen Umsetzung ist die kontinuierliche Schulung des Shop-Teams, insbesondere der Content-Verantwortlichen, essenziell, um barrierefreie Standards auch bei neuen Inhalten konsequent zu gewährleisten. Regelmäßiges Monitoring und die Möglichkeit für Nutzerfeedback sind zudem wichtige Instrumente, um die Barrierefreiheit nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
So schaffen Onlineshops nicht nur eine gesetzeskonforme digitale Präsenz, sondern bieten eine inklusive und positive Einkaufserfahrung für alle Kunden.
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