Was bedeutet das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab Juni 2025 barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen. textboxrechts: Webseiten, Onlineshops und digitale Dienstleistungen müssen künftig den WCAG-Standards entsprechen – sonst drohen Abmahnungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 einfach erklärt

Wer ist betroffen?

Viele Unternehmen – von Banken über Onlinehändler bis hin zu Dienstleistern – müssen barrierefreie Webseiten anbieten.

Welche Standards?

Maßgeblich sind die WCAG 2.1 und BITV 2.0, die die technischen Anforderungen an Barrierefreiheit festlegen.

Kostenloses Erstgespräch

Alles Wichtige zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Einführung ins BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen – darunter Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister – verpflichtet, ihre Produkte sowie digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen an der digitalen Welt teilhaben können.

Nicht jedes Unternehmen ist jedoch gleichermaßen betroffen: Kleine Dienstleistungsbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von den gesetzlichen Pflichten ausgenommen. Für alle anderen gelten umfassende Anforderungen, die technische wie organisatorische Anpassungen erforderlich machen.

Die Umsetzung des BFSG erfordert ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Unternehmen. Webseiten, Apps, digitale Produkte und Serviceprozesse müssen überprüft und angepasst werden. Dazu zählen auch die fortlaufende Dokumentation und Risikoanalysen, insbesondere wenn Ausnahmen geltend gemacht werden sollen. Maßgeblich ist dabei die Einhaltung der europäischen Norm EN 301 549, die detaillierte Standards für digitale Barrierefreiheit definiert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Marktüberwachung: Behörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften verstärkt. Verstöße können hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen und sogar Vertriebsverbote zur Folge haben. Unternehmen sind daher gut beraten, proaktiv zu handeln und Barrierefreiheit strategisch in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.

Insgesamt fordert das BFSG eine umfassende Perspektive auf digitale Barrierefreiheit. Technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und transparente Informationsangebote müssen Hand in Hand gehen, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Nutzergruppen zu gewährleisten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Wichtige Fakten

Thema Beschreibung
Inkrafttreten 28. Juni 2025 in Deutschland, Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Verpflichtete Unternehmen Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, die Produkte und digitale Services im B2C-Bereich anbieten
Ausnahmen Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR
Zentrale Anforderungen Technische und organisatorische Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Webseiten, Apps, Produkten und Serviceprozessen
Normen Einhaltung der europäischen Norm EN 301 549 sowie mehrkanaliger Zugang zu Informationen und Hilfen
Marktüberwachung Kontrolle durch Behörden; Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder Vertriebsverbote bei Verstößen
Ziel Digitale Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Anforderungen an Unternehmen

Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, die ihre Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen, sofern sie keine barrierepflichtigen Produkte herstellen. Auch Unternehmen, für die die Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geltend machen.

Pflichten der Unternehmen
Barrierefreie Gestaltung: Produkte (z.B. Computer, Smartphones, Geldautomaten) und digitale Dienstleistungen (z.B. Webseiten, Apps, Online-Shops) müssen so gestaltet sein, dass sie ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

Konformitätsbewertung: Hersteller müssen durch eine Konformitätserklärung belegen, dass ihre Produkte den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Händler dürfen nur solche Produkte vertreiben, die diesen Anforderungen genügen.

Kennzeichnungspflichten: Produkte müssen mit einer Seriennummer, Herstellerangaben und CE-Kennzeichnung versehen sein, begleitet von verständlichen Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen in barrierefreier Form.

Informationen bei Dienstleistungen: Dienstleister müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auf ihren Plattformen barrierefrei Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen, die Funktionsweise erklären und die Einhaltung der Anforderungen transparent machen.

Übergangsfristen
Für Webseiten, Online-Shops und mobile Anwendungen gelten keine Übergangsfristen: Sie müssen ab dem 29. Juni 2025 vollständig barrierefrei gestaltet sein. Für einige Produkttypen, wie etwa Selbstbedienungsterminals, können längere Übergangsfristen gelten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, riskieren Abmahnungen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder sogar Vertriebsverbote. Zudem können fehlende Barrierefreiheit den Ruf des Unternehmens schädigen und den Zugang zu wichtigen Kundengruppen einschränken.

Unternehmen sollten daher möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ergreifen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre Online-Präsenz für alle Menschen nutzbar zu machen.

Chancen & Risiken

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet ihnen aber gleichzeitig bedeutende Chancen.

Chancen
Erweiterung der Zielgruppe: Durch barrierefreie Angebote können Unternehmen rund 15% der Bevölkerung, die mit einer Behinderung lebt, besser erreichen. Dies führt zu einer größeren potenziellen Kundenbasis und erhöhter Marktpräsenz.

Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites und digitale Dienste sind für alle Nutzer intuitiver und leichter bedienbar, was die Kundenzufriedenheit und -bindung stärkt.

Stärkung des Markenimages: Unternehmen, die sich für Inklusion engagieren, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und gewinnen das Vertrauen sowie die Loyalität ihrer Kunden.

Wettbewerbsvorteil und Innovation: Die Umsetzung fördert die Entwicklung innovativer Lösungen, die Unternehmen im Wettbewerb hervorheben und langfristig zukunftsfähig machen.

Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreie Websites sind oft auch SEO-freundlicher, was die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und den organischen Traffic erhöht.

Risiken
Rechtliche Sanktionen: Die Nichteinhaltung der BFSG-Vorgaben kann zu Abmahnungen, Bußgeldern bis zu 100.000 Euro sowie Vertriebs- und Nutzungseinschränkungen führen.

Reputationsverlust: Fehlende Barrierefreiheit kann das Image erheblich schädigen und das Vertrauen von Kunden und Partnern mindern.

Ressourcenaufwand: Die Anpassung von Produkten, Webseiten und Dienstleistungen auf barrierefreie Standards erfordert Zeit, Expertise und finanzielle Mittel, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Jetzt beraten lassen

In deinem persönlichen und kostenlosen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam deine Ziele, Wünsche und Anforderungen für deinen Webauftritt. Ganz unverbindlich erhältst du wertvolle Impulse und Klarheit, wie du online erfolgreich durchstartest.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Goyub Digital Performance GmbH

Otto-Volger-Straße 15
65843 Sulzbach
welcome@goyub.de

Expertise

Drei Bereiche, die unsere digitale Expertise zeigen

Sieh selbst, worauf es ankommt. In drei wichtigen Bereichen zeigen wir, wie digitale Lösungen einfach, effektiv und zukunftssicher funktionieren. Von smarten Strategien bis zur praktischen Umsetzung.