Inhalte zum Barrierefreiheitsgesetz 2025

esetzliche Grundlagen einfach erklärt

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unternehmen sind verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten – nach WCAG 2.1 und BITV 2.0. textboxrechts: Wir zeigen, welche Anforderungen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie Ihr Unternehmen vor Abmahnungen schützen können.

 Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 – Pflicht für digitale Angebote

Wer ist betroffen?

Banken, Onlineshops, Dienstleister und öffentliche Stellen müssen ihre Webseiten anpassen.

Welche Standards?

Maßgeblich sind WCAG 2.1, BITV 2.0 und europäische Richtlinien zur Barrierefreiheit.

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Alles zum Barrierefreiheitsgesetz für Webseiten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Damit werden die bisherigen Regelungen zur Barrierefreiheit deutlich erweitert, da nun erstmals auch private Unternehmen verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – darunter Webseiten, Onlineshops und mobile Anwendungen – barrierefrei zu gestalten.

Ziel des BFSG ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, eine uneingeschränkte Teilhabe am digitalen Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das Gesetz definiert verbindliche Anforderungen, die sicherstellen, dass digitale Angebote für sämtliche Nutzergruppen zugänglich sind. Darüber hinaus verpflichtet es Anbieter, transparente und barrierefreie Informationen über die Zugänglichkeit ihrer Produkte und Dienste bereitzustellen.

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Services im B2C-Bereich anbieten. Ausnahmen gelten in der Regel für Kleinstunternehmen. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Computer, Smartphones, Geldautomaten und andere digitale Endgeräte. Bei Dienstleistungen sind insbesondere Webseiten, Apps, elektronische Geschäftsverkehrsplattformen und Online-Terminbuchungssysteme eingeschlossen.

Mit dem BFSG erhalten Unternehmen einen klaren rechtlichen Rahmen für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote. Das fördert Inklusion, sorgt für fairen Wettbewerb und reduziert das Risiko von Abmahnungen oder Sanktionen. Verstöße gegen die Vorgaben können erhebliche Konsequenzen haben. Gleichzeitig ergänzt das BFSG bestehende Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0, die bislang primär den öffentlichen Sektor betrafen, und weitet die Verpflichtung nun auch auf private Unternehmen aus.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Übersicht

Thema Beschreibung
Inkrafttreten 28. Juni 2025 in Deutschland, Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Erweiterung Erstmals Pflicht für private Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten
Ziel Uneingeschränkte Teilhabe am digitalen Wirtschaftsleben, insbesondere für Menschen mit Behinderungen
Verbindliche Anforderungen Sicherstellung der Zugänglichkeit aller digitalen Angebote für alle Nutzergruppen
Transparenzpflicht Anbieter müssen barrierefreie Informationen zu Produkten und Dienstleistungen bereitstellen
Betroffene Bereiche Hersteller, Händler und Dienstleister im B2C-Bereich; umfasst Computer, Smartphones, Geldautomaten, Apps, Onlineshops und mehr
Ausnahmen Kleinstunternehmen sind in der Regel ausgenommen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro)
Nutzen Stärkt Inklusion, fördert fairen Wettbewerb und reduziert rechtliche Risiken
Ergänzung Ergänzt bestehende Gesetze wie BGG und BITV 2.0 und erweitert Barrierefreiheitspflichten auf die Privatwirtschaft

Anforderungen an barrierefreie Webseiten

Die Anforderungen an barrierefreie Webseiten sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt, das ab dem 28. Juni 2025 gilt. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen „auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind – und das ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe.

Die technische Grundlage bildet die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 orientiert. Diese Empfehlungen umfassen folgende vier zentrale Prinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer sichtbar oder hörbar sein. Dazu gehören ausreichend große und kontrastreiche Schrift, Alternativtexte für Bilder sowie Untertitel bei Videos.

Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus und über Tastatur oder Sprachsteuerung zugänglich sein. Elemente wie Menüs, Buttons und Formulare sollten gut erreichbar und nachvollziehbar sein.

Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen klar und einfach nachvollziehbar sein. Dazu zählen gut strukturierte Texte, verständliche Sprache und logische Navigationsstrukturen.

Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenztechnologien wie Screenreadern kompatibel sein und auch bei künftigen technischen Entwicklungen funktionieren.

Darüber hinaus müssen betroffene Websites eine barrierefreie Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, oft im Footer sichtbar, ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung.

Die Umsetzung dieser Anforderungen betrifft alle Webangebote von Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen bereitstellen, darunter Webshops, Online-Banking, Buchungssysteme oder Informationsseiten. Öffentliche Stellen waren bereits vorher zur Barrierefreiheit verpflichtet; mit dem BFSG wird dies jetzt auf viele private Anbieter ausgeweitet.

Risiken & Chancen für Unternehmen

Chancen für Unternehmen
Barrierefreiheit öffnet den Zugang zu einer breiteren und vielfältigeren Kundengruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und solchen mit temporären Einschränkungen. Dies erweitert die Zielgruppe deutlich und kann den Umsatz steigern. Außerdem verbessert eine barrierefreie Website das Nutzererlebnis insgesamt, was zu höherer Kundenzufriedenheit, längerer Verweildauer und besserer Kundenbindung führt. Auch die Suchmaschinenoptimierung profitiert von klar strukturierten und barrierefreien Webseiten, was die Sichtbarkeit erhöht. Zudem signalisiert ein barrierefreies Angebot gesellschaftliche Verantwortung und stärkt so das Firmenimage und die Wettbewerbsfähigkeit.

Risiken für Unternehmen
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Dazu zählen hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen, Vertriebsverbote oder Rückrufaktionen. Verwaltungsbehörden überwachen die Einhaltung der Vorgaben, und bei Verstößen können neben finanziellen Strafen auch schwere Reputationsschäden drohen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die technischen und organisatorischen Anforderungen rechtzeitig und umfassend umzusetzen, was Ressourcen und Investitionen erfordert. Fehlende Barrierefreiheit kann außerdem zu Ausschlüssen vom Markt führen und rechtliche Auseinandersetzungen provozieren.

Fazit
Unternehmen sollten Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als strategische Chance sehen. Eine frühzeitige und professionelle Umsetzung sichert rechtliche Compliance, verbessert die Nutzererfahrung und öffnet neue Märkte. Gleichzeitig mindert sie das Risiko von Strafen und stärkt die Marke durch gelebte gesellschaftliche Verantwortung. Dieser Wandel fordert Investitionen, bietet aber langfristig nachhaltigen Wettbewerbsvorteil und Zukunftssicherheit.

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